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Schon im September 2015 hat das Statistische Bundesamt die Zahlen der Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) veröffentlicht. Anhand dieser Zahlen muss die Regierung die Hartz-IV-Regelsätze bestimmen. Laut § 28, SGB XII, müssen die Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt werden, sobald die Ergebnisse einer bundesweiten neuen EVS vorliegen. Im Bundesarbeitsministerium rechnete man ab 1. Januar 2017 mit den angeblich erst jetzt ausgewerteten Zahlen der letzten EVS. Und natürlich denke ich, dass eine Erhöhung immer so lange als möglich hinausgezögert wird. Der Grund:
Wenn der Regelsatz angehoben wird, so ist das gleichbedeutend mit einer Erhöhung des Existenzminimums. Da dieses aber ein Element des Steuerfreibetrages ist, steigt der Freibetrag entsprechend an. Der Steuerfreibetrag gilt aber für jeden, so dass letztlich der Einnahmeverlust an Steuern noch viel höher ist, als die Ausgaben für die Erhöhung des Regelsatzes. Ein doppeltes Draufzahlgeschäft für Vater Staat eben.
Eine Erhöhung des Regelsatzes allein, hilft den Hartz-IV-Empfängern aber sowieso nicht, denn der Staat muss auch für die Wohn- und Heizkosten der Hartz-IV-Bezieher aufkommen. Die aber mussten allein im Jahr 2014 rund 620 Millionen Euro zu den Wohnkosten aus ihrer Regelleistung beisteuern. Wenn Geld für Wohn- und Stromkosten von der Regelleistung zur Seite gelegt werden muss, zeigt das deutlich, dass das so genannte Existenzminimum nur eine Worthülse ist. Die ständig steigenden Energiepreise finden sowieso viel zu wenig Einzug in die Berechnung der Regelsätze.